Ausstellungsbedingungen

in Kraft seit 1.10.2015

Anmeldung und Zulassung: Durch seine Anmeldung erkennt der Aussteller die Bedingungen ohne Einschränkung an. Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und ausgestellten Waren trifft der Veranstalter, er kann sie im Einzelfall ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Nach dem jeweiligen Anmeldeschluss werden Aussteller nur noch in besonders begründeten Einzelfällen angenommen.

Standpräsentation: Erwünscht ist ein einheitliches hochwertiges Erscheinungsbild sowie eine ansprechende, individuelle Standgestaltung. Kunststofffolien als Überdachung sowie die einfachen Folienpavillons aus dem Baumarkt sind aus optischen Gründen unerwünscht. Bevorzugt werden Schirme, Pavillons und Pagodenzelte in freundlichen Farben und in stabilen Ausführungen, die den teils heftigen Winden am Seeufer standhalten. Name und Anschrift des Ausstellers müssen durch Beschriftung des Standes sichtbar sein. Auffällige Werbeaufschriften hingegen sind unerwünscht. Der Stand ist während der Öffnungszeiten besetzt zu halten.

Aufbauzeiten: An den vereinbarten Tagen 9 bis 20 Uhr, bis 22 Uhr nur noch, wenn davon keine starke Lärmentwicklung ausgeht; in Ausnahmefällen nach Rücksprache bereits am Mittwoch bzw. zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn. Alle Fahrzeuge haben das Gelände spätestens eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn zu verlassen.

Warensortiment: Der Aussteller gibt dem Veranstalter mit dem Anmeldeantrag die Waren an, die er an seinem Stand verkaufen möchte. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung und behält sich vor, aus Gründen des Ausstellungs-konzepts bestimmte Waren auszuschließen. Änderungen gegenüber dem angemeldeten bzw. vereinbarten Sortiment bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.

Speisen und Getränke: Der Verkauf von Speisen und Getränken für den sofortigen Verzehr ist ausschließlich den angemeldeten gastronomischen Betrieben vorbehalten.

Standfläche: Der Veranstalter ist bemüht, Platzierungswünsche zu berücksichtigen. Die verbindliche Zuteilung allerdings kann im Bedarfsfall auch noch kurzfristig beim Aufbau vom Veranstalter verändert werden. Die Frontlänge muss in vernünftigem Verhältnis zur Tiefe der Standfläche stehen. Bis einschließlich 5 m Länge wird daher immer mindestens von einer Tiefe von 2 m ausgegangen, darüber hinaus von 3 m. Die Ausweitung der Standfläche über die bestellte und zugewiesene Fläche hinaus, auch für Werbemaßnahmen, ist ausschließlich nach Absprache mit der Ausstellungsleitung zulässig.

Mitaussteller: Mitaussteller müssen beim Veranstalter angemeldet werden, dieser entscheidet über die Zulassung. Für Mitaussteller wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 160 € erhoben, ohne dass Anspruch auf Erweiterung der Fläche besteht.

Ausstellerausweise: Bei abgeschlossenen Veranstaltungen erhält jeder Aussteller je nach Standgröße eine angemessene Zahl an Ausstellerausweisen.

Hausordnung: Die Ausstellungsleitung übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Wach- und Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bleiben Sie beim An- und Abtransport mit den Fahrzeugen auf den Wegen. Bei Schäden am Gelände haftet der Verursacher. Der Gebrauch von Lautsprecheranlagen ist grundsätzlich unerwünscht und im begrün-deten Einzelfall beim Veranstalter schriftlich zu beantragen.
Im Übrigen verpflichtet sich jeder Aussteller, die einschlägigen rechtlichen Verordnungen (Arbeits-, Gewerbe-, Urheber-, Wettbewerbs- und Umweltschutzrecht ...) einzuhalten. Außerhalb ihres Herkunftslandes haben die Aussteller alle notwendigen Nachweise für ihre Mitarbeiter mitzuführen und sich gegebenenfalls bei den Steuerbehörden anzumelden (in Österreich: Finanzamt Graz-Stadt).

Reinhaltung: Für die Reinhaltung der Standfläche ist der Aussteller verantwortlich. Abfälle, z.B. Folien und Kartonagen, dürfen nicht im Ausstellungsbereich abgestellt werden. Alle Verpackungsmaterialien sind bei Veranstaltungsende vom Aussteller wieder mitzunehmen. Die Entsorgung zurückgelassener Gegenstände wird dem Aussteller in Rechnung gestellt.

Bewachung: In den Nächten unmittelbar vor und zwischen den Veranstaltungstagen sorgt der Veranstalter für eine Bewachung des Geländes (in der Regel Donnerstag/ Freitag, Freitag/Samstag und Samstag/Sonntag); dennoch kann der Veranstalter nicht für Verluste oder Schäden an der Ausstellungsware haften.

Versicherung: Die vom Veranstalter abgeschlossene Veranstalter-Haftpflichtversicherung ersetzt nicht die persönliche Haftung der Aussteller. Ausstellungsstand und Inventar sind durch die Aussteller selbst gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern und versichern. Außerdem haftet der Aussteller für von ihm verursachte Schäden.

Unfallverhütung: Es ist darauf zu achten, dass Feuerwehr-Zufahrten und Fluchtwege nicht verstellt werden.
Zahlungsbedingungen: Die Rechnung ist 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig, spätestens jedoch zum Anmelde-schluss. Nach erfolgter Zahlung dient das Rechnungsschreiben zusammen mit dem Zahlungseingang als Anmelde-bestätigung. Zur Sicherung seiner Forderungen behält sich der Veranstalter vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben.

Widerruf der Zulassung: Wurden a) die Standgebühren nicht termingerecht bezahlt, wird b) der Stand nicht wie vereinbart, spätestens jedoch 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn belegt, c) sollen unzulässige Waren angeboten werden oder d) verstößt der Aussteller in anderer massiver Weise gegen Ausstellungsbedingungen und Hausrecht, so kann die Zulassung widerrufen und der Platz anderweitig vergeben werden.

Rücktritt: Der Rücktritt von einer bereits erfolgten Anmeldung muss schriftlich erfolgen und wird erst durch eine ebensolche Bestätigung des Veranstalters wirksam. Dabei wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro fällig. Erfolgt der Rücktritt später als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so sind 50 % der Standkosten zu entrichten.
Abbauzeiten: Unmittelbar nach Veranstaltungsende; in Einzelfällen nach Rücksprache mit der Ausstellungsleitung auch noch an einem Folgetag.

Ausfall: Sollte aufgrund höherer Gewalt die geregelte Durchführung der Veranstaltung in Frage stehen, so ist der Veranstalter berechtigt, die Ausstellungsdauer zu kürzen oder sie komplett abzusagen. Den Ausstellern stehen dadurch keine Schadensersatzansprüche zu, es sei denn, dem Veranstalter wäre ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Vergehen vorzuwerfen.

Schlussbemerkung: Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lindau/Bodensee.


4laenderlogoDas 4ländergarten-Netzwerk

Der 4ländergarten ist ein neues, von den Veranstaltern der Gartentage Lindau betriebenes Portal, das Gartenfreunde, Gärtner, Kunsthandwerker und Händler in der Vierländerregion von Deutschland (Bayern und Baden-Württemberg), Österreich (Vorarlberg), der Schweiz (Ostschweiz) und Liechtenstein verknüpft.

Machen Sie mit und profitieren Sie von diesem Netzwerk!

Als Gärtner, (Kunst-)Handwerker oder Händler von gartennahen Produkten bieten wir Ihnen an,

  • ihr Unternehmen und Sortiment anhand Text, Bildern und Weblink in einer virtuellen Gartenmesse, den "Gartentagen online", ausführlich zu präsentieren
  • „grüne" Veranstaltungen in einem Veranstaltungskalender zu veröffentlichen (z. B. Tag der offenen Tür, Vorträge, Seminare,...)

Um Ihr Unternehmen / Webseite /Online-Shop zu präsentieren, stehen Ihnen ein kostenloser Basis-Eintrag, ein Premium- und einen Premium-Plus-Eintrag zur Verfügung.
Nähere Infos zur Erstellung eines Eintrags finden Sie im Benutzermenü des Portals

 

Unser Magazin

Begleitend zum Portal und unseren beiden Veranstaltungen in Lindau und Bregenz produzieren wir jährlich zu Saisonbeginn unser kleines Gartentage-Magazin. Das kostenlose Druckerzeugnis versorgt Gartenfreunde mit Infos rund um die Veranstaltungen, interessanten Neuigkeiten und vielen Gartentipps. Dank zunehmender Beliebtheit GT Cover2015bauen wir das Magazin stetig aus und verteilen es im Frühjahr in einer Auflage von mindestens 20.000 Stück in der Region.

Als Aussteller können Sie sich mit einer auffälligen oder imagebildenden Annonce präsentieren, um bei Besuchern wie Lesern einen nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen. Aber auch als Nicht-Aussteller können Sie mittels einer Annonce zielgerecht ein anspruchsvolles, an Garten und Kultur interessiertes Publikum erreichen.

Dabei gibt es nicht nur die Möglichkeit einer graphisch gestalteten Anzeige: Bei Interesse porträtiert unser branchenerfahrenes Autorenteam in einem Beitrag Ihren Betrieb oder Ihre Produkte.

Um sich ein Bild von unserem Magazin zu machen, können Sie ganz einfach online darin stöbern. Einfach auf's Bild (rechts) klicken und mit der Maus blättern (an den Ecken klicken).

Hier geht's zu den Mediadaten (PDF).

 
Unser Newsletter

Im Rahmen unseres Webportals www.4ländergarten.eu und den Gartenveranstaltungen veröffentlicht unser erfahrenes Gartenredaktions-Team monatlich für eine wachsende Zahl an Gartenfreunden einen informativen Newsletter.
Ein Kurzbeitrag in diesem Newsletter macht besonders aktuell auf spezielle Angebote Ihres Sortiments oder Ihre Gartenveranstaltung aufmerksam.

Hier können Sie sich ein Bild von den letzten Ausgaben des Newsletters machen.

Hier geht's zu den Mediadaten (PDF).


Sprechen Sie uns an!

Bei Interesse an einer Zusammenarbeit oder Rückfragen wenden Sie sich bitte per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch an ++49 / (0)8161-201613.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie vor einem unseriösen Schreiben der Firma "expo-guide" (Mexico) warnen, das alljährlich durch die Branche grassiert. Dieses Schreiben steht in keiner Weise mit uns in Verbindung oder ist gar von uns autorisiert. Einzelne Aussteller tun ihren Unmut über diese Belästigung kund, indem sie das Freikuvert – leer oder beliebig gefüllt, aber nicht ausgefüllt – zurücksenden.
Weitere Infos und hilfreiche Tipps finden Sie unter
http://www.auma.de/de/tippsfueraussteller/recht/abofallen/seiten/default.aspx


Bewerbung für die Gartentage Lindau

Wir legen großen Wert auf eine individuelle, liebevolle Standgestaltung und ein abgestimmtes Sortiment. Aus diesem Grund bitten wir Sie auch, uns bei der Anmeldung die Verkaufsware zu nennen, damit wir Überschneidungen in zu großem Umfang verhindern oder zumindest kommunizieren können. Freilich möchten wir gerade im Bereich der Pflanzen ein umfangreiches und nicht alltägliches Angebot bereitstellen, weshalb wir die Gärtner auffordern möchten, sich insbesondere mit den Spezialitäten ihres Sortiments zu präsentieren.

Eine Bewerbung sollte beinhalten:

  • Bilder und eine Beschreibung von Stand und Waren.
  • Eine Internetpräsentation mit den notwendigen Informationen kann die Zusendung von Bildern per Email oder Post ersetzen.
  • Wer Papier-Bilder zurückerhalten möchte, sollte einen entsprechenden Umschlag mit Rückporto beilegen.

Aus optischen Gründen und nicht zuletzt angesichts der heftigen Winde, mit denen am Seeufer zu rechnen ist, sind die einfachen, im Baumarkt erhältlichen Gartenpavillons (3 x 3 m, Alustangen, Plastikdach) unerwünscht.

Hinsichtlich der Standortwahl bitten wir Sie, uns besondere Bedürfnisse mitzuteilen, z. B. Wasser- oder Stromanschluss (Dreh- oder Wechselstrom gegen Gebühr). Das Gelände bietet Rasen, geteerte Flächen und Kieswege als Untergrund; auch hier können Sie uns Ihre bevorzugte Wahl mitteilen. Außerdem können Sie gegen Gebühr in begrenzter Zahl einen Parkplatz direkt neben dem Gelände reservieren.

Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

>> zu den AGB

Zur Bewerbung / Anmeldung

Erfreulicherweise sind Interesse und Andrang an Ausstellern für unsere Veranstaltung in Lindau sehr groß. Weil die verfügbaren Standplätze jedoch beschränkt sind, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Anmeldung/Bewerbung. Andernfalls kann es weit vor Anmeldeschluss passieren, dass die Plätze, die wir im Interesse eines guten Branchenmix für ein bestimmtes Warensortiment als sinnvoll erachten, bereits vergeben sind und wir Ihnen absagen müssen.

In jedem Fall möchten wir Ihnen auch unser anderes Veranstaltungshighlight ans Herz legen: Die Bregenzer Garten.Kultur im Herbst. Beachten Sie auch unser Mengenrabatt-Angebot: Bei der 2. angemeldeten Veranstaltung gibt es 20 Euro Rabatt. Bei Interesse lassen wir Ihnen gerne weitere Infos zukommen – Sprechen Sie uns an!


Aufbau

Aufgebaut werden kann entweder am Tag des Veranstaltungsbeginns, Freitag von 7 bis 12 Uhr, oder am Donnerstag ab 9 bis 22 Uhr. In Ausnahmefällen, z.B. bei besonders aufwändigen Bauten der Galabauer, kann bereits am Mittwoch mit dem Aufbau begonnen werden.

Die öffentlichen Flächen am Ufer und insbesondere im Luitpoldpark sind sehr sensibel. Fahren Sie mit Ihren schweren Fahrzeugen deshalb keinesfalls in die Grünflächen, auch nicht beim Abbau, sondern bleiben Sie auf den befestigten Wegen. Der Veranstalter muss der Stadt gegenüber für Schäden haften und wird etwaige Reparaturforderungen seinerseits von Ausstellern einfordern, wenn sie gegen diese Regeln verstoßen.

Das Gelände wird in den Nächten von Donnerstag bis Sonntag bewacht.


Öffentlichkeitsarbeit

In der Ausstellergebühr ist auch die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die Veranstaltung enthalten.
Darüber hinaus gibt es im Rahmen unseres Veranstaltungsmagazins sowie unseres 4länder-Gartenportals zahlreiche individuelle Möglichkeiten der Präsentation und Werbung, auf die wir Sie hinweisen wollen. Mehr dazu finden Sie hier und in unseren Mediadaten.


Übernachtung

In Zusammenarbeit mit Pro Lindau bieten wir Ihnen Hilfe bei der Suche einer Unterkunft für die Übernachtung an – je nach Wunsch vom Campingplatz bis zum komfortablen Hotel. Sprechen Sie uns dazu an! Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, auf dem Parkplatz Blauwiese (P1) mit dem Wohnmobil zu übernachten. Die Insel ist für Wohnmobile gesperrt!


Veranstalter: Robert Sulzberger

Robert Sulzberger"Ich wurde in Weihenstephan zum Gartenbau-Ingenieur ausgebildet. Anschließend arbeitete ich zunächst in einem Fachverlag für Bücher (BLV) und konnte die Zeitschrift "Kraut & Rüben" als erster Verlagsredakteur federführend mit aufbauen. Seit 1990 bin ich selbständig als Redakteur und Autor für verschiedene Fachverlage tätig. 1990 bis 1993 wohnte ich in Lindau. Damals habe ich Stadt und Leute schätzen gelernt, und es macht mir nun besonderen Spaß, hier einen anspruchsvollen Gartenmarkt zu etablieren."

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